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Mit dem Fahrrad zur Schule?

Schulwegsicherheit: Hinweise zu Roller und Rad

Unsere Kinder lieben die Roller, sind sie doch so viel schneller als nur zu Fuß. Zur eigenen Sicherheit sollten Schüler auf ihrem Schulweg jedoch auf Cityroller (Scooter) verzichten. Zum einen erschwert der Schulranzen auf dem Rücken den Kindern das Gleichgewicht zu halten. Zum anderen sind Kinder auf diesen Gefährten im Verkehr von Haus aus stark gefährdet: Wegen der dünnen, kleinen Räder können Scooter leicht hängen bleiben, zum Beispiel in Lücken zwischen Gehwegplatten oder in einer Kanalisationsabdeckung. Beim Blockieren der Reifen bremst der Roller abrupt und das Kind stürzt über den Lenker oder zur Seite. Schwere Verletzungen vor allem an Kopf, Schultern und Becken könnten die Folge sein. Nicht immer werden Helme getragen – ist ja auch so uncool. Und das, obwohl wir beim Fahrradfahren oder Skifahren den Kindern immer einen Helm aufsetzen würden. Die komplette Schutzausrüstung aber schützt vor schweren Verletzungen und ist für Scooter-Fahrer ein Muss. Ein komplettes Set besteht aus Helm, Knieschützern, Ellenbogenschonern und Handgelenkschonern. Kontrollieren Sie bitte auch regelmäßig, ob das Gerät in einwandfreiem Zustand ist. Das gilt vor allem für die Griffe und Scharniere (fest und stabil) sowie für die Schleifbremse (griffig).

Die Schule weißt ausdrücklich darauf hin, dass Kinder erst nach der schulischen Radfahrausbildung mit dem Fahrrad bzw. Roller in die Schule fahren dürfen, so wie es auch vom ADAC empfohlen wird. Kinder lernen zwar frühzeitig und schnell, rein spielerisch ihr Fahrrad zu beherrschen, wenn ihre volle Konzentration auf diese Tätigkeit gerichtet ist. Werden sie aber mit unvorhergesehenen, ungeübten und unbekannten Situationen und Aufgaben konfrontiert, so zeigen sich bei Kindern im Grundschulalter noch sehr schnell Überforderungen. Auch komplexere Fahrmanöver, wie zum Beispiel das Linksabbiegen, bereiten noch Probleme. Kinder sollten deshalb so spät wie möglich mit dem Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen, das heißt erst dann, wenn sie mehrere Handlungen gleichzeitig verrichten und auch auf mehrere Dinge gleichzeitig achten können. Dies lernen sie in der schulischen Radfahrausbildung, in der 4. Klasse. Erlauben Sie ihrem Kind deshalb bitte erst nach der Radfahrausbildung, den Schulweg mit dem verkehrssicheren Rad zurückzulegen. Achten Sie dann darauf, dass es einen Helm trägt. Fahrradhelme können Unfälle zwar nicht verhindern, aber deren Folgen erheblich mindern. Ein Helm, der von der Schultasche baumelt, wie es erst kürzlich bei einer Schülerin beobachtet wurde, ist dabei jedoch sicher keine sinnvolle Lösung.

Auf dem Schulgelände und in der Schule sind übrigens Roller und Schülerfahrräder aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt, für die am Fahrradstand abgestellten Verkehrsmittel kann keine Verantwortung oder Haftung übernommen werden.

Fahrradausbildung Klasse 3 / 4

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